Verlängerung der Mietförderung

Ausschuss HFA EF23.03.2023 Reken (pd). Im Haupt- und Finanzausschuss am Dienstag wurde vorgeschlagen, die Mietförderung durch die Gemeinde Reken im Rahmen des Projektes „Zentrenmanagement“ ab 2024 zu übernehmen, für den Fall, dass das Land NRW die Förderung nicht verlängert.

Dr. Stefan Hochstadt gab einen Zwischenbericht nach fünfmonatiger Arbeit der Zentrenmanager ab mit Blick auf die zukünftige Entwicklung der Maßnahme in Reken. Mit einigen Worten stellte er nochmal das „Sofortprogramm Innenstadt“ vor mit den Zielen, Leerstände zu beseitigen und die Zentren attraktiver zu gestalten. Dr. Thomas Hackenfort und Dr. Stefan Hochstadt setzen sich gemeinsam mit Unternehmensberater Conny Lücke sowie Stefan Nienhaus und Angelika Müller von der Gemeinde Reken für die Umsetzung des Sofortprogramms ein, insbesondere für die Akquise von dauerhaften Nachmietern.

Der Gemeinde steht bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 392.100 Euro und einem Eigenanteil von 39.210 Euro bis Ende des Jahre 352.890 Euro zur Verfügung. Bisher konnten zwei Ladenlokale gefördert werden, dazu gehört die „Neue Post“ an der Hauptstraße in Groß Reken. Bereits in Planung sind vier Anmietungen ebenfalls an der Hauptstraße, eine an der Dorfstraße in Klein Reken und eine in der „Neuen Mitte“. Im Gespräch sind außerdem noch Objekte an der Harrierstraße, Hauptstraße und Bahnhofstraße.
Zur Attraktivitätssteigerung der Ortsteile gehört die zurzeit durchgeführte Umgestaltung des „Dreiecks-Park“ in Bahnhof Reken, weitere Maßnahmen werden noch folgen.
Aktuell sieht es so aus, dass die Gemeinde die zuwendungsfähigen Ausgaben bis Dezember 2023 in voller Höhe verwendet. „Das ist etwas, worauf Reken besonders stolz sein kann“, betont Dr. Stefan Hochstadt und erläutert, dass dies in anderen Städten nicht so ablaufen würde. Für die Gemeinde bedeutet das, keine Zurückzahlungen an die Zuwendungsgeber leisten zu müssen.

Zukünftig muss die Gemeinde Reken auch weiterhin die unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen mobilisieren, so wie es bisher geschehen ist, um Leerständen in den Ortsteilen zu vermeiden. „Die Rollen der Wirtschaftsförderung, der integrierten Ansprache, der Mobilisierung und Aktivierung der verschiedenen Akteure sind Daueraufgaben“, betont Dr. Stefan Hochstadt.

Für den Fall, dass das „Sofortprogramm Innenstadt“ vom Land NRW nicht über den 31. Dezember 2023 verlängert wird, hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, die entstehende Finanzierungslücke für die im Jahr 2023 über das „Sofortprogramm Innenstadt“ neu angesiedelten Gewerbetreibenden für maximal zwei Jahre zu übernehmen. Hierzu wird ein Budget von 30.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.