Missbräuchliche und böswille Alarmierung der Feuerwehr

Ausschuss HFA EF25.02.2021 Reken (bli). Bei böswilliger Alarmierung der Feuerwehr hat der Haupt- und Finanzausschuss in der letzten Woche der Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen zugestimmt.

Sechs Mal wurde im letzten Jahr auf böswillige Art die Feuerwehr alarmiert. Einmal seien sogar 88 Leute ausgerückt, berichtete Wehrleiter Jörg Wiesmann auf der Ausschusssitzung. Meistens würden nachts oder am Wochenende die Brandmeldeanlagen grundlos und grob fahrlässig betätigt. Diese Mehrausgaben sollen, laut Aussage von Bürgermeister Manuel Deitert, wieder aufgefangen werden. Die Einsätze zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung sind unentgeltlich. Nur bei böswilliger Alarmierung sollen zukünftig die entstandenen Kosten von dem Verursacher verlangt werden. Bei einer missbräuchlichen Alarmierung wurde bisher ein Pauschalbetrag in Höhe von 500 Euro berechnet. Die Einsatzkosten übersteigen deutlich den geltenden Kostenersatz gemäß Kostentarif. Daher wird nicht mehr ein Pauschalbetrag, sondern die tatsächlichen Personal- und Fahrzeugeinsatzkosten dem Täter in Rechnung gestellt.

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