Vielen Windkraft- und Solaranlagen droht das AUS !

Leserbrief EFGRUND: EEG - Novelle im Bundestag. (19-10-2020)
23.10.2020 Reken
(pd). Briefwechsel zwischen Hans Kuhrmann, Reken und MdB Ursula Schulte.

Sehr geehrte Frau Ursula Schulte,

als Solar-Pionier betreibe ich seit 1992 eine Fotovoltaikanlage , die damals mit dem 1000-Dächer Programm installiert wurde. Mein Bestreben ist, diese Pionieranlage auch weiterhin als eine solche betreiben zu dürfen, was mit dem Datum 31-12-2020 sehr in Frage gestellt wird.
Denn: Die erste Anlage mit 3 kWp ist am 30.10.1992 in Betrieb genommen worden und fällt somit unter das EEG 2000. Die gesetzlich vertragliche Laufzeit beträgt 20 Jahre ab dem 01.04.2000 (EEG 2020) bis zum Jahresende. In diesem Fall bis zum 31.12.2020.
Diese zweite Anlage habe ich in 2001 erstellt:
Ihre zweite Anlage mit 4,8 kWp wurde am 28.07.2001 in Betrieb genommen. Die gesetzlich vertragliche Laufzeit beträgt auch hier 20 Jahre inklusive dem Inbetriebnahme jähr, somit endet die gesetzliche Förderung zum 31.12.2021
Für eine Rückmeldung Ihrerseits wäre ich sehr dankbar.
MfG gez. Hans Kuhrmann

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Am 20.10.2020 um 14:19 schrieb MdB Schulte Ursula:

Sehr geehrter Herr Kuhrmann,

aus Sicht der SPD kann die Energiewende nur dann zum Erfolg geführt werden kann, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern nicht nur akzeptiert, sondern auch aktiv vorangetrieben werden kann. Sie gehen dabei voran und das nicht erst seit kurzem. Dies wollen wir weiter unterstützen.

Referentenentwurf des EEG 2021 - Innerhalb der Bundesregierung gab es ein zähes Ringen um den Kabinettsentwurf. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 23. September 2020 verabschiedet. In diesem ist eine Anschlussregelung zumindest ansatzweise vorgesehenen, reicht aus unserer Sicht aber nicht aus.

Das EEG 2021 wird jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in diesem Jahr. CDU/CSU müssen nach den jüngsten Ankündigungen von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und seinem Ruf nach einer parteiübergreifenden "Klima-Charta", endlich Farbe bekennen. Im parlamentarischen Verfahren werden wir also sehen, inwieweit auch die Unionsfraktion bereit ist, die gemeinsam vereinbarten Ziele mit konkreten Maßnahmen zu hinterlegen.

Als SPD setzen wir uns im parlamentarischen Verfahren ganz explizit dafür ein, bestehende Investitionshemmnisse für die Bürgerenergie konsequent abzubauen. Hierzu gehört aus unserer Sicht eine Anschlussregelung für PV-Altanlagen, die nach 20 Jahren EEG-Vergütung aus der Förderung fallen. Ein verfrühtes Abschalten von noch funktionierenden Solaranlagen wäre nicht nur ein falsches Signal, sondern würde zugleich unsere Bemühungen für mehr Klimaschutz konterkarieren.

Für uns in der SPD-Bundestagsfraktion jedenfalls steht fest, dass wir die Ausbau- und die Klimaziele nur erreichen können, wenn sich Bürgerinnen und Bürger unter attraktiven Rahmenbedingungen und mit entsprechenden finanziellen Anreizen deutlich stärker als bislang beim Ausbau der Erneuerbaren Energien einbringen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte
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20-10-2020
Sehr geehrte Frau Ursula Schulte,
danke für Ihre schnelle Rückmeldung.
Ich bitte dringend darum, dass
"im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat"
die SPD-Fraktion sich gemäß Ihren Ausführungen dort nachhaltig einbringt.
Ich werde versuchen, diesen Sachverhalt und Ihre Antwort weiterzuleiten
und wenn möglich auch zu veröffentlichen.
Gruss aus Reken - Hans Kuhrmann

201022 LB Hans Kuhrmann Photovoltaik HausFoto: Haus in Reken mit Solaranalgen aus 1990 (für Warmwasser)

und 1992 und 2001 ( zur Stromerzeugung)