Belegsituation in den Flüchtlingsunterkünften

Ausschuss HFA EF11.04.2024 Reken (bli/pi). In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am letzten Dienstag berichtet Michael Schoppen, Leiter des Sozialamtes, über Belegsituation in den Flüchtlingsunterkünften.

In Reken wohnen derzeit 15.447 Einwohner, davon haben 11 Prozent eine ausländische Staatsangehörigkeit. Gemäß dem aktuellen Stand leben hier 744 Menschen mit Fluchthintergrund. Im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 kamen von den 145 Flüchtlingen überwiegend Ukrainer (66%) in Reken an. Im Vergleich dazu beträgt im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 09. April 2024 von 258 in Reken eingetroffenen Personen der Anteil an Ukrainern 39 Prozent und von Syrern 38 Prozent. Michael Schoppen wies darauf hin, dass noch im Oktober durch die kurzfristigen Zuweisungen von rund 100 Menschen die Unterkünfte voll waren. „Seitdem konnten umfangreiche Kapazitäten geschaffen werden.“
Neben der Zurverfügungstellung von Unterbringungsmöglichkeiten, müssen für die 55 Minderjährigen (01.01.23-09.04.23) auch genügend Kindergarten- und Schulplätze vorhanden sein. Die Leute werden, sobald sie in der Gemeinde eintreffen, zu ihren Unterkünften gebracht und erhalten eine Erstausstattung, außerdem werden die Leute mit Migrationshintergrund weiter betreut. Der Verwaltungsaufwand ist sehr hoch, beispielsweise durch die hohe Fluktuation. Einige ziehen ins Ruhrgebiet oder gehen wieder zurück in ihr Heimatland.
Die Gemeinde bietet aktuell 20 Asyl- und Notunterkünfte für 510 Personen an, die derzeit mit 369 Leuten belegt sind. 141 Unterbringungsmöglichkeiten sind noch frei, davon 48 im Vereins- und Bildungszentrum als Notreserve. Bei der Belegung wird die familiäre Situation berücksichtigt. Ein Teil der Plätze wird außerdem von Obdachlosen beansprucht.
Reken ist verpflichtet ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen (gemäß des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Aufenthaltsgesetzes). „Die Verteilung der anerkannten Schutzberichtigten erfolgt in NRW über einen Integrationsschlüssel“, erklärt der Amtsleiter den Fraktionsmitgliedern. Das bedeutet, sobald wieder mehr Flüchtlinge kommen, werden diese nach dem Schlüsselsystem und der daraus resultierenden Zuwendungsquote auf die Kommunen verteilt.
Die Anzahl der Leistungsberechtigten von Bürgergeld (SGB II) ist von 310 im Januar 2022 auf 522 im März 2024 gestiegen. Davon haben 59 Prozent einen Fluchthintergrund. 84 Leistungsberechtigte erhalten SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. 44 Personen bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gemäß dem aktuellen Stand sind derzeit 194 Menschen von der Ukraine nach Reken gekommen. Davon beziehen 136 Bürgergeld, 13 SGB XII und 45 keine Sozialleistungen, da sie für ihren Lebensunterhalt eigenständig sorgen. Im November 2023 haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Länder darauf verständigt, dass Asylbewerber in Deutschland eine Bezahlkarte erhalten, auf der ein Teil ihrer Leistungen als Guthaben verbucht ist. Damit soll verhindert werden, dass Geld an die Familie im Herkunftsland geschickt wird. Aktuell wird an der Umsetzung des Systems gearbeitet. Im Kreis Borken würden dann 1.521 Personen (Stand 01.02.2024) eine Bezahlkarte bekommen.
Im Anschluss an den Vortrag von Michael Schoppen wurde noch über das Thema der Flüchtlingssituation in Reken diskutiert.