15-Kilometer-Regelung im Kreis Recklinghausen aufgehoben

Kreis Borken Logo EFCoronaregionalverordnung des Landes gilt für den Nachbarkreis nicht mehr

21.01.2021 Kreis Borken (pd). Die 15-Kilometer-Regelung, die durch die Coronaregionalverordnung des Landes NRW vorgegeben war, ist im Kreis Recklinghausen aufgehoben worden.

Das teilt der Kreis Recklinghausen nun mit: Das Gesundheitsministerium des Landes informierte die Kreisverwaltung darüber am späten Montagnachmittag (18.01.2021). Damit gilt dort kein eingeschränkter Bewegungsradius mehr, die Bürgerinnen und Büürger können sich wieder über die Kreisgrenze hinaus ohne den begrenzten 15-Kilometer-Radius bewegen. Gleiches gilt entsprechend auch "andersherum": Personen aus dem Kreis Borken dürfen das Gebiet des Kreises Recklinghausen wieder aufsuchen und dabei den Umkreis von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze der eigenen Stadt bzw. Gemeinde überschreiten. Als Begründung für die Aufhebung führte das Land die Entwicklung der Zahlen an, die sich "deutlich unterhalb eines Wertes von 200 bewegen", teilte der Kreis Recklinghausen mit.

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