Antrag: Barrierefreies Reken

Antrag Ratssitzung SPD EF12.08.2020 Reken (pd). Die SPD-Fraktion beantragt für den kommenden Sitzungsblock folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen:  - Barrierefreies Reken

Reken ist eine idyllische Gemeinde im Münsterland. Als starke Gemeinschaft und Kommune mit ausgeglichenem Haushalt hat Reken seinen Bürgern viel zu bieten. So gehören die Rekener Landschaft, das Naturschutzgebiet Hohe Mark und die Sehenswürdigkeiten (bspw. Frankenhof, Heimatmuseum in der Mühle) zu beliebten Ausflugszielen.
Innerhalb der Gemeinde haben sich viele Menschen ein Leben aufgebaut und nennen Reken voller Stolz ihr „Zuhause“.
Reken war aber auch schon immer ein Ort, an dem sich umeinander gekümmert worden ist. So sind die Brückenschule und der Benediktushof Teil dieser schönen Gemeinschaft. Die Menschen in Reken stehen zueinander und das ist auch gut so.
Leider wird dies bei der örtlichen Gestaltung nicht ersichtlich. Es wird uns vermehrt von Schwierigkeiten berichtet, die mobilitätseingeschränkte Personen in unserer schönen Gemeinde hinnehmen müssen.
So sind bspw. nicht alle Bushaltestellen barrierefrei ausgebaut. Ebenso wird die Bushaltestelle „Schemmer“ in Maria Veen regelmäßig falsch angefahren. Das diese gewohnheitsmäßige Handlung der Busfahrer zu Problemen führen wird war absehbar. Dies ist eindeutig ein Planungsfehler!
Diese Herabwürdigung von mobilitätseingeschränkten Menschen mutet einer Zweiklassengesellschaft an und ist unserer Gemeinde nicht würdig. Eine derartige Respektlosigkeit gegenüber anderen Menschen in unserer Mitte dürfen wir nicht länger dulden.
Daher möchte die SPD Reken mit diesem Antrag gerne folgende Dinge beantragen:
Die Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen, welcher an zukünftigen Gestaltungsvorhaben und aktuellem Bestand die Interessen der Menschen mit Behinderungen vertritt.
Die Einrichtung eines Beirats für Senioren, welcher an zukünftigen Gestaltungsvorhaben und aktuellem Bestand die Interessen der Senioren vertritt.
Der barrierefreie Umbau aller Bushaltestellen in Reken, um eine Teilnahme am öffentlichen Leben vollumfänglich zu erfüllen und eine Vorreiterrolle in unserem Kreis einzunehmen.
Die Prüfung der Bürgersteige auf Barrierefreiheit. Hier sind vor allem hohe Bordsteine, Schräglagen oder fehlende Absenkungen der Bordsteine zu beachten und anzugleichen.
Als zusätzliche Anforderung muss ebenso auf eine ausreichende Breite des Bürgersteiges geachtet werden. Hier wurde uns vermehrt zugetragen, dass die Bürgersteige zu eng sind und vor allem mit größeren Rollstühlen eine Befahrung kaum möglich ist. Eine Verbreiterung dient nicht nur dem Schutze der betroffenen Personen, sondern auch allen anderen Mitgliedern der Gemeinde.
In einigen Bereichen ist es durch starke Wurzelbildung und unebenen Gehwegen vermehrt zu Problemen bei der Befahrung gekommen. Hier gilt es auch die Gehwege „in Schuss“ zu halten, um die Gesundheit und das Verletzungsrisiko zu minimieren.
Als weiteren Bestandteil möchten wir darüber informieren, dass die Ampelphasen nicht für mobilitätseingeschränkte Personen konzipiert worden sind. Wir bitten im Sinne der Unfallvermeidung und dem guten Gewissen gegenüber betroffenen diese Ampelphasen zu prüfen und auf ein erträgliches Maß für die schwachen Verkehrsteilnehmer zu verlängern.
Weiterhin fordern wir die Prüfung und Ausweisung von Behindertenparkplätzen im Gemeindegebiet und vor allem am Kirchengebäude in Klein Reken
Wir sehen weiterhin das Potential, alle Menschen in unserer Gemeinde willkommen zu heißen und jedem dieses idyllische Zuhause zu bieten.

Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt die Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen, wie auch die Einrichtung eines Beirats für Senioren um sich für die Belange der jeweiligen Personengruppe einzusetzen.
Als zusätzlichen Punkt soll jede Bushaltestelle in Reken barrierefrei ausgebaut werden. Dies soll bereits im kommenden Jahr erfolgen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden.
Der Rat beauftragt zusätzlich die Gemeinde, zusammen mit den jeweiligen Gremien die Bürgersteige der Gemeinde zu prüfen. Diese Prüfung soll die Lage von „Stolperfallen“ (bspw. durch Wurzelbildung), der Breite der Gehwege, von Schräglagen oder nicht vorhandenen oder fehlplatzierten Absenkungen der Bordsteine ebenso beinhalten, wie die Höhe der Bordsteine. Bei mängelbehafteter Prüfung sind diese Mängel kurzfristig zu beheben. An Stellen, an denen die Gehwege nicht verbreitert werden können, beauftragt der Rat die Verwaltung mit der Einrichtung einer Fahrbahnmarkierung und einer entsprechenden Herabsenkung der Geschwindigkeit, um die Unfallgefahr zu minimieren und den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer sicherzustellen.
Die Ampelphasen werden geprüft und in Abstimmung mit den neu gegründeten Beiräten auf ein erträgliches Maß für die Betroffenen angepasst.

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