Gebührenerhöhung für 2024 beschlossen

Gemeinde Reken dbig EF16.11.2023 Reken (pi/bli). Im Rat der Gemeinde Reken am vergangenen Mittwoch wurde beschlossen, die Gebühren für Abfall, Abwasser und Straßenreinigung im Jahr 2024 zu erhöhen.

 

Bürgermeister Manuel Deitert betonte, dass die Gebühren nur deswegen erhöht werden, weil die externen Kosten gestiegen seien. Trotz der Mehrkosten liegt Reken im Vergleich zu den preiswertesten Kommunen in NRW immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau, fügte er an. Gestiegene Energie-, Kraftstoff- und Personalkosten sowie bei der Abfallentsorgung die bundesweite CO2-Abgabe und die höheren Deponiegebühren führen dazu, dass auch in Reken die Gebühren angehoben werden müssen.

Über die genauen Kosten hat uns Annette Höller, Leiterin der Finanz- und Liegenschaftsverwaltung informiert.:

Abfallentsorgung:
In der Gemeinde Reken wird im Abfallbereich eine einheitliche Regelabfallgebühr erhoben. Diese bezieht sich auf den sogenannten Regelfall der Gestellung einer Restmüll-, einer Bio- und einer Papiertonne und der damit verbundenen Entsorgung dieser Abfälle sowie den Verwaltungskostenanteil.

- 80 l Restmülltonne, 120 l Biotonne , 240 l Papiertonne insgesamt pro Jahr = 134 € (bisher 123 €),
- 120 l Restmülltonne, 120 l Biotonne, 240 l Papiertonne insgesamt pro Jahr = 165 € (bisher 153 €),
- 240 l Restmülltonne, 120 l Biotonne, 240 l Papiertonne insgesamt pro Jahr = 263 € (bisher 242 €).

Abwasser:
Beim Abwasser steigt die Schmutzwassergebühr von 1,26 € auf 1,45 € pro Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr steigt von 0,27 € auf 0,31 € je m². Für einen 4-Personen-Haushalt, der 200 Kubikmeter Frischwasser verbraucht und 130 Quadratmeter abflusswirksame Fläche aufweist, bedeutet die Gebührenerhöhung eine um 43,20 € steigende Gebührenbelastung von 287,10 € auf 330,30 €.

Straßenreinigung:
Die Straßenreinigungsgebühren werden nach Straßenart und nach Länge der Grundstücksseite zur Straße durch die das Grundstück erschlossen ist (Frontlänge) berechnet. Die Gebühren steigen für Anliegerstraßen von 0,79 € auf 0,90 €, für innerörtliche Straßen von 0,72 € auf 0,82 € und für überörtliche Straßen von 0,64 € auf 0,74 € je Meter Frontlänge.“

 

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