Förderung der Dach- und Fassadenbegrünung steht in den Startlöchern

Gemeinde Reken dbig EF29.07.2021 Reken (pd). Die Gemeinde Reken hat im Rahmen des Förderprogrammes „Klimaresilienz in Kommunen“ vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW einen Förderbescheid über 20.800 € erhalten.

Die Zuwendung ist zur Weitergabe an Dritte bestimmt. An und/oder auf privat und gewerblich genutzten Immobilien /Gebäuden können Maßnahmen der Dach-/ Fassadenbegrünung über antragstellende Kommunen zu 50 % gefördert werden.

Es sind bereits zahlreiche Anträge auf Dachbegrünung von Garagen oder Carports von privaten Antragstellern bei der Gemeinde eingegangen. Um die vom Land bewilligten Fördermittel abrufen und weitergeben zu können benötigt die Gemeinde noch weitere Anträge, da eine Bagatellgrenze von mindestens 40.000 € an förderfähigen Ausgaben erreicht werden muss. Wenn diese Bagatellgrenze nicht erreicht wird, kann die Gemeinde die Fördermittel nicht abrufen und eine Weiterleitung an Dritte ist nicht möglich.

Mit der Förderung einer Begrünung von Dächern soll insbesondere in bebauter Ortslage ein nachhaltiger Beitrag zur Verbesserung des Klimas geleistet, die natürliche Artenvielfaltdurch mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere erhöht sowie das Wohn-und Arbeitsumfeld für die Bürgerinnen und Bürger verbessert werden. Dachbegrünungen bieten dabei vielerlei Vorteile. Bei Niederschlägen kann der Regenablauf durch einen temporären Wasserrückhalt zeitlich verzögert und verringert werden. Diesem Effekt kommt vor allem bei Starkregenereignissen eine hohe Bedeutung zu. Zudem verbessern begrünte Dächer die Luftqualität durch die Produktion von Sauerstoff, das Filtern von Luftschadstoffen und die Bindung von Staub. Neben diesen positiven Auswirkungen bietet eine Dachbegrünung auch den Vorteil einer natürlichen Wärmedämmung und somit einer verbesserten Energiebilanz des Gebäudes. In heißen Sommern können begrünte Dächer das Gebäude ganz natürlich durch Verschattung und Verdunstung vor Hitze schützen. Ein weiterer Vorteil liegt in einer verlängerten Lebensdauer der Dachabdichtung durch eine Verringerung der thermischen und mechanischen Beanspruchung des Daches.

Förderfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Begrünungsmaßnahme ab Oberkante Dachabdichtung entstehen. Dazu zählen Kosten für die Ausführungsarbeiten und die benötigten Materialien wie Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht, kulturfähiges Substrat (Vegetationstragschicht von mindestens 8 cm) sowie Ansaat oder Pflanzen. Niederschlagswasser aus Dachabläufen begrünter Dächer ist der Versickerung zuzuführen, wenn die Bodenverhältnisse dies ermöglichen.

210728 Dachbegrunung RE

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits begonnen wurde (ausgenommen Planungsarbeiten zur Einholung von Kostenvoranschlägen)
Begrünung auf Asbest-oder PVC-haltigen Dachabdichtungen
Sanierung von vorhandenen Gründächern
Maßnahmen, die lediglich das Aufstellen von Pflanzkübeln zum Inhalt haben
Eigenleistungen
Vorhaben, die zum Anlass für eine Mieterhöhung genommen werden.
Die Förderung ist schriftlich unter Angabe des Ortes der geplanten Dachbegrünung, der Größe der zu begrünenden Fläche und der voraussichtlichen Gesamtkosten der Begrünung einzureichen. Zwingend beizulegen ist ein Kostenvoranschlag und eine Maßnahmenbeschreibung eines qualifizierten Handwerksbetriebes (Garten- und Landschaftsbaubetrieb oder Dachdeckerbetrieb).

Anträge können noch bis zum 30.09.2021 formlos bei der Gemeinde eingereicht werden. Die Projekte müssen nach Bewilligung bis zum 31.03.2022 abgeschlossen sein. Bei Fragen steht Ihnen Frau Annette Höller unter Telefon 02864 944 210 gern zur Verfügung.

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