Nach Unterschreiten des Inzidenzwertes von 35 im Kreis Borken

Kreis Borken Logo EFLandrat Dr. Kai Zwicker: „Die bisherigen umfangreichen Lockerungen werden nun ab Mittwoch, 2. Juni 2021, 0 Uhr, noch erweitert!“
01.06.2021 Kreis Borken (pd). Im Kreis Borken lag am gestrigen Montag, 31. Mai 2021, am fünften Werktag in Folge (einschließlich Samstag) die Inzidenz unter dem Schwellenwert von 35.

Somit tritt ab dem übernächsten Tag die Inzidenzstufe 1 der Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen in Kraft. Dies stehe nun am Mittwoch, 2. Juni 2021, ab 0 Uhr an, teilt Landrat Dr. Kai Zwicker erfreut mit.

Zu den bereits weitreichenden Lockerungen, die seit dem Unterschreiten des Schwellenwertes von 50 im Kreis Borken (28. Mai 2021) gelten (s. dazu http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1072281.html), treten ab Mittwoch, 2. Juni 2021, unter anderem folgende über die Erleichterungen der Stufe 2 hinausgehende Regelungen der Inzidenzstufe 1 (regionale Inzidenz unter 35) in Kraft:

Allgemeine Kontaktbeschränkung:
- unbegrenzte Personen aus 5 Haushalten*
- 100 Personen aus unbegrenzten Haushalten* mit Test**

Außerschulische Bildung:
- Ohne Maske am festen Sitzplatz
- Wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35: auch innen ohne Test

Kinder- und Jugendarbeit:
- Gruppenangebote innen 30, außen 50 junge Menschen ohne Test

Kultur:
- eranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 1.000 Personen mit Test**, ohne Test außen bei bis zu 200 Personen, beides mit Sitzplan in Schachbrettmuster
- nicht-berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit bis zu 50 Personen in Abhängigkeit von der Raumgröße, mit Test**, mit Gesang/Blasinstrumenten
- ab 01.09.2021: Musikfestivals mit bis zu 1.000 Zuschauern* mit Test** und genehmigtem Konzept

Sport:
- Außen und innen Kontaktsport bis zu 100 Personen* mit Kontaktverfolgung und Test**; wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35: ohne Test
- Außen über 1.000 Zuschauer*, innen bis zu 1.000 Zuschauer mit Test**, jeweils max. 33 % der Kapazität und mit Sitzplan in Schachbrettmuster
- ab 01.09.2021: Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit Test**

Freizeit:
- Freibäder ohne Test
- Bordelle usw. mit Test**
- Clubs und Diskotheken im Außenbereich mit bis zu 100 Personen* Rückverfolgbarkeit und Test**
- ab 01.09.2021: wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35 Clubs und Diskotheken auch im Innenbereich ohne Personenbegrenzung mit Test** und genehmigtem Konzept

Einzelhandel:
- Wegfall Sonderregel für über 800 qm – 1 Kunde pro 10 Quadratmeter

Messen/Märkte:
- Ab 01.09.2021: auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen ohne Test

Tagungen/Kongresse:
- Außen bis zu 500 Personen* ohne Test; mit Test**: innen und außen bis zu 1.000 Personen*

Priv. Veranstaltungen (ohne Partys):
- außen bis zu 250 Gäste* ohne Test, innen bis zu 100 Gäste* mit Test**

Partys:
- außen bis zu 100, innen bis zu 50 Gäste* jeweils mit Test**

Große Festveranstaltungen:
- ab 01.09.2021: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. mit bis zu 1.000 Besucher* mit genehmigtem Konzept und Test**; wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35: ohne Besucherbegrenzung

Gastronomie:
- wenn Inzidenz NRW-weit ebenfalls ≤ 35: auch Innengastronomie ohne Test

Beherbergung/Tourismus:
- Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung, wenn alle Teilnehmer aus Regionen der Inzidenzstufe 1 kommen

* Geimpfte/Genesene sind von der Begrenzung der Personenzahl oder Haushaltszahl nicht umfasst.
** Bürger-, Arbeitgeber- oder Schultestung, Geimpfte/Genesene stehen Getesteten gleich. Test ist 48 Std. gültig.

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