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Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe

Kassenärztliche Vereinigung EFTerminvergabe für Corona-Impfungen startet wie geplant am 25. Januar / Kassenärztliche Vereinigungen erwarten zu Beginn sehr hohes Anruferaufkommen
24.01.2021 NRW (pd). Angesichts reduzierter Lieferkapazitäten von BioNTech sah sich das NRW-Gesundheitsministerium am 20.01.2021 zu einer kurzfristigen Planänderung bei der Verteilung des Impfstoffs und der Eröffnung der Impfzentren veranlasst.

Die 53 Impfzentren in NRW starten am 8. Februar und damit eine Woche später als ursprünglich vorgesehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe weisen vor diesem Hintergrund noch einmal darauf hin, dass der verzögerte Start in den Impfzentren auch Auswirkungen auf die Zahl verfügbarer Impftermine haben wird. Wie viele Termine angeboten werden können, hängt direkt von der Verfügbarkeit des Impfstoffs ab. Die Termin-vergabe für alle Bürgerinnen und Bürger ab 80 Jahre beginnt ungeachtet dessen am kommenden Montag (25. Januar, 8 Uhr).

„Den Mangel verwalten – damit sahen wir uns in der Coronavirus-Pandemie schon häufig konfrontiert und es trifft nun auch wieder auf die Vergabe der Impftermine zu. Es ist kein Geheimnis wenn ich sage, dass wir bei der Terminvergabe – sowohl online als auch telefonisch – mit Problemen rechnen. Mehr als 1.000 zusätzliche Mitarbeiter werden sich beispielsweise um die Telefonie kümmern, aber das ändert nichts an der Tatsache, dass aktuell nur begrenzt Impfstoff zur Verfügung steht – und damit auch nur eine begrenzte Zahl von Terminen. Es wird nicht glatt laufen können, das ist uns bewusst“, erläutert Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die Situation. Jeder Impfwillige wird drankommen, aber es ist Geduld gefragt – zumindest so lange, bis mehr Impfstoff vorhanden ist. Wann dies genau der Fall sein wird, kann im Moment niemand sicher vorhersagen.
„Wir sehen einmal mehr und haben seit Wochen auch immer wieder darauf hingewiesen, dass der limitierende Faktor bei der Impfkampagne die zur Verfügung stehende Impfstoffmenge ist; es sind nicht die personellen Ressourcen, die Bereitschaft medizinischen Personals oder organisatorische Hürden. Dass wir zügig und effizient impfen können, wenn Impfstoff da ist, zeigen die seit dem 27. Dezember laufenden Impfungen durch mobile Teams in den Senioren- und Pflegeheimen. Bis zum Ende dieser Woche werden in NRW rund 380.000 Menschen eine Erstimpfung erhalten haben. Die jetzige Verzögerung ist wirklich bedauerlich. Aber es bleibt beim Start der der Terminvergabe am 25. Januar. Wichtig ist auch: Es ist ausreichend Zeit und Vorlauf für die Terminvergabe, niemand muss Sorge haben, zu spät zu kommen, um einen Impftermin zu vereinbaren“, sagt Dr. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein.
KVWL und KVNO bitten zudem darum, die telefonischen Anmeldemöglichkeiten für eine Corona-Impfung ab dem 25. Januar vor allem zur Terminvermittlung und nicht für allgemeine Fragen zur Corona-Impfung in Anspruch zu nehmen, um die Leitungen nicht zusätzlich zu belasten.

Wer sich gegen das Coronavirus in einem Impfzentrum impfen lassen möchte, muss folgende Vorgehensweise und Hinweise beachten:
Terminvereinbarung:
Wer geimpft werden möchte, muss impfberechtigt sein. In der ersten Phase sind dies Personen, die 80 Jahre oder älter sind. Alle Impfberechtigten haben ein Anschreiben erhalten. Alle weiteren Impfberechtigten werden zum gegebenen Zeitpunkt informiert.
Eine Impfung ist nur mit Termin möglich. Die Terminvergabe erfolgt in Nordrhein-Westfalen ab 25. Januar, 8 Uhr, online unter www.116117.de in Nordrhein auch unter termin.corona-impfung.de. (Anmerkung des Kreises Borken: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Online-Terminvergabe ist auch auf der Internetseite des Kreises Borken zum Impfzentrum (https://kreis-borken.de/impfzentrum) unter dem Aufklappmenü „Wie kann ich mich impfen lassen?“ zu finden.)
Darüber hinaus werden auch unter den kostenfreien Telefonnummern 116 117 und unter 0800 116 117 01 (ausschließlich Nordrhein) und 0800 116 117 02 (ausschließlich Westfalen-Lippe) täglich zwischen 8 und 22 Uhr Termine vergeben. Halten Sie am besten Stift und Papier bereit, um den Termin und ggfs. weitere Informationen zu notieren. Die Terminvereinbarung können auch Angehörige oder Vertrauenspersonen übernehmen. Bitte achten Sie darauf, neben dem Termin für die Erstimpfung auch direkt einen weiteren Termin für die zweite Schutzimpfung zu vereinbaren, um einen vollständigen Impfschutz zu gewährleisten.

Wichtig: Zu Beginn kann es aufgrund der großen Nachfrage zu längeren Wartezeiten am Telefon kommen. Bitte haben Sie Geduld.
Die Kapazitäten der Impfzentren werden der äußerst dynamischen Entwicklung bei der Impfstoffzulassung und -produktion angepasst und nach und nach ausgeweitet – abhängig vor allem von den zur Verfügung stehenden Impfstoffmengen.

Im Impfzentrum:
In Nordrhein-Westfalen gibt es 53 Impfzentren, eins in jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt. Die genauen Standorte finden Bürger unter https://www.mags.nrw/coronavirus-impfzentren-nrw. (Anmerkung des Kreises Borken: Hier gibt es alle Infos zum "Impfzentrum Kreis Borken": https://kreis-borken.de/impfzentrum.)
Im Impfzentrum wird zunächst die Impfberechtigung überprüft. Dies erfolgt bei den Senioren mittels Personalausweis oder Reisepass. Neben dem Ausweis sollten Bürger auch ihre elektronische Gesundheitskarte (Krankenkassenkarte) und ihren Impfpass mitbringen, in Nordrhein zudem die zuvor versandten Impfdokumente. Außerdem sollten sie unbedingt einen Mund-Nase-Schutz tragen, denn auch im Impfzentrum gelten die allgemeinen Hygienevorschriften während der Corona-Pandemie.
Bevor es mit der Impfung losgeht, erhalten die Impfwilligen die Möglichkeit, sich noch einmal ausführlich über die Impfung zu informieren und sich von einem Arzt beraten zu lassen. Die Impfung wird dann von einem Arzt oder medizinisch geschultem Personal durchgeführt. Anschließend wird empfohlen, noch ca. 30 Minuten zur Nachbeobachtung im Impfzentrum zu verbleiben. Jeder Geimpfte erhält eine Impfbescheinigung. Auf Wunsch ist zusätzlich auch ein Eintrag in den Impfpass möglich.
Die zweite Schutzimpfung – aktuell ausschließlich mit dem BioNTech-Impfstoff – erfolgt nach ca. drei Wochen und ist notwendig, damit der Impfstoff seine volle Wirksamkeit erhält. Sie findet ebenfalls im Impfzentrum statt und läuft genau wie die erste Impfung ab.