Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe

Kreis Borken Logo EFKlare Strukturen bei der Corona-Impfung: KVen in NRW sind vorbereitet und im Zeitplan – Terminvergabe für Impfungen noch nicht gestartet
15.12.2020 Dortmund/Düsseldorf (pd). Die letzten Vorbereitungen werden getroffen, der Endspurt läuft: In 53 Impfzentren in Nordrhein-Westfalen wird künftig eine Impfung gegen das Coronavirus möglich sein.
Die Städte und Kreise kümmern sich dabei um Organisation und Logistik, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) um das medizinische Personal, die Terminvergabe und die Durchführung der Impfungen, sobald ein Impfstoff verfügbar ist. Wann dies der Fall sein wird, ist derzeit allerdings noch nicht präzise vorherzusagen – aus diesem Grund sind zurzeit auch noch keine Terminvergaben für eine Impfung möglich. Die Impfzentren können voraussichtlich im Januar 2021 ihre Arbeit aufnehmen.
Fest steht: Impf-Termine wird es zunächst nur für bestimmte Personengruppen geben – die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts hat deshalb als Basis für eine entsprechende Rechtsverordnung eine empfehlende Priorisierung erarbeitet, die zeitnah offiziell in Kraft treten soll.
„Der Impfstoff gegen das Coronavirus wird uns in der ersten Zeit nur in begrenzter Menge zur Verfügung stehen, deswegen können nicht alle, die sich impfen lassen möchten, dies auch direkt tun“, erläutert Dr. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).
Die STIKO empfiehlt die Impfung zunächst vorrangig für:
- Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen,
- Personen im Alter von 80 Jahren und älter,
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z.B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von COVID-19 Patienten)
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin)
- Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- und andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern
Diese Personengruppen müssen laut STIKO besonders geschützt werden, weil sie ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben bzw. einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
„Wichtig ist auch der Schutz derjenigen Ärztinnen und Ärzte sowie der Helfer, die in den Impfzentren und bei den mobilen Teams, aber auch bei der Versorgung von COVID19-Patienten in den Praxen und im Notdienst ebenfalls einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind – auf sie können wir in den kommenden Monaten nicht verzichten“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.
Beide KV-Vorstände hoffen, dass in absehbarer Zeit Impfstoffe zur Verfügung stehen, die einfacher zu handhaben sind und das Impfen in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für alle Impfwilligen ermöglichen. Bis dahin erfolgt die Impfung in den zentral eingerichteten Impfzentren. Eine wichtige Rolle werden auch mobile Teams spielen, die z.B. Senioren- und Pflegeheime anfahren und die dortigen Bewohner impfen.
Voraussetzung für eine Impfung im Impfzentrum ist, dass man zu einer der impfberechtigten Personengruppen zählt und vorab einen Termin vereinbart. Ein spezielles Terminmanagementsystem wird derzeit erarbeitet.
Im Moment werden noch viele Einzelheiten rund um die Terminvergabe für die Corona-Impfungen abgestimmt. Die KVen Nordrhein und Westfalen-Lippe werden die Bürger zeitnah über die weiteren Schritte und das genaue Prozedere informieren. „Wie so oft in dieser Pandemie gilt auch jetzt wieder, dass wir Ruhe bewahren müssen. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck an Lösungen im Sinne der Patientinnen und Patienten“, betonen Spelmeyer und Bergmann.

Free Joomla! template by Age Themes

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Ok