Bessere Versorgung mit Defibrillatoren

Antrag Ratssitzung SPD EF04.08.2020 Reken (pd). Die SPD-Fraktion beantragt für den nächsten Sitzungsblock folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu nehmen: Verbesserung der Versorgung mit Defibrillatoren in Reken.

 


Begründung:
Der plötzliche Herztod ist die häufigste Todesursache außerhalb von Kliniken. Unabhängig von Alter, Geschlecht, Gewicht oder Lebensweise ereignet er sich etwa am Arbeitsplatz, beim Sport, auf der Straße, bei Veranstaltungen oder zu Hause. Allein in Deutschland erleiden jedes Jahr mehr als 130.000 Menschen einen solchen plötzlichen Herztod.
Der Automatisierte Externe Defibrillator (AED, ugs: „Defi“) ist ein medizinisches Gerät, das in Bau- und Funktionsweise speziell für Laien-Ersthelfer wie Angehörige, Arbeitskollegen oder zufällig anwesende Personen konzipiert ist.
Je mehr Geräte im Gemeindegebiet verfügbar sind, desto kürzer ist die Zeit, die bis zur wirksamen Ersthilfe vergeht. Auch wenn die rettungsdienstliche Versorgung in Reken ein schnelles Eingreifen der Rettungskräfte ermöglicht, zählt bei einem solchen Notfall jede Sekunde.
Die SPD-Fraktion ist daher der Auffassung, dass die Gemeinde Reken für eine weitergehende Versorgung mit AED im Rahmen der Daseinsvorsorge für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste Sorge zu tragen hat.
Gleichzeitig wird angeregt, die Beschäftigten der Gemeinde sowie die Gemeinderatsmitglieder über die ohnehin erforderliche Quote hinaus als Ersthelfer auszubilden.
Die anfallenden Kosten für die Maßnahmen sind zu ermitteln und dem Gemeinderat in Reken sowie in Haupt und Finanzausschuss zur Beratung und Beschlusserfassung vorzulegen.

 

Beschlussempfehlung:
Der Rat beschließt
a) Öffentliche Plätze in den Ortsteilen wie z. B. Marktplatz Groß Reken usw. mit Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) auszustatten und die Ersthelfer vor Ort in die Handhabung einzuweisen. (Schulungen anbieten)
Die Verwaltung prüft die Unterbringung in einem Behältnis (z. B. Wandschrank) mit Alarmfunktion, um Diebstählen oder unberechtigten Entnahme des Gerätes vorzubeugen.
b) Die Verwaltung prüft weitere Standorte in den gemeindlichen Einrichtungen, in denen Defibrillatoren sinnvoll einsetzbar und möglich sind.
c) Die Verwaltung erstellt ein Verzeichnis über die bereits vorhandenen Rekener Standorte und zeitliche Zugriffsmöglichkeiten der AED zu erstellen und entsprechend zu veröffentlichen (z.B. auch online).
d) Rekener Firmen, Institutionen, Vereinen, Einrichtungen u. ä. insbesondere solche mit Publikumsverkehr – werden angeregt, die Beschaffung und zu Verfügungsstellung weitere AED in Erwägung zu ziehen.
e) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen ob es Fördermöglichkeiten für die Anschaffung weiterer Defibrillatoren gibt.

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